Physiotherapie-Reform: Neuer Entwurf bringt Wahlfreiheit zwischen Ausbildung und Studium
Der Entwurf sieht laut Ärzte Zeitung außerdem eine Ausbildungsvergütung vor.

Nach einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Modernisierung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes vorgelegt. Für den Nachwuchs soll es künftig zwei Qualifizierungswege geben: die bisherige dreijährige Ausbildung an Berufsfachschulen und ein berufsqualifizierendes Bachelorstudium. Für Praxen und Reha-Einrichtungen ist wichtig, welche Kompetenzen die beiden Wege vermitteln und was sich davon im Versorgungsalltag tatsächlich ändert.
Zwei Wege, ein Berufsfeld
Die Berufsfachschulausbildung soll erhalten bleiben und durch ein Bachelorstudium ergänzt werden. Der Entwurf sieht laut Ärzte Zeitung außerdem eine Ausbildungsvergütung vor. Zusatzqualifikationen wie Manuelle Therapie und Lymphdrainage sollen direkt in den Lehrplan aufgenommen werden.
Damit könnte sich bereits in der Qualifizierung verschieben, wann und in welchem Rahmen solche Inhalte vermittelt werden. Aus den vorliegenden Angaben geht allerdings nicht hervor, wie die Lehrpläne im Einzelnen ausgestaltet werden sollen oder welche konkreten Unterschiede zwischen Ausbildung und Studium vorgesehen sind. Für Arbeitgeber lässt sich daraus daher noch kein verlässliches Kompetenzprofil für künftige Absolventinnen und Absolventen ableiten.
Direktzugang ist ein Perspektivziel
Das Deutsche Ärzteblatt ordnet die hochschulische Qualifikation als möglichen Weg zu heilkundlichen Tätigkeiten und einem Direktzugang in der Physiotherapie ein. Entscheidend ist die Einschränkung: Der Entwurf soll diesen Weg perspektivisch ebnen. Ein bereits geltender Direktzugang lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht ableiten.
Für die Praxis heißt das zunächst, zwischen Ausbildungsreform und einer möglichen späteren Änderung der Behandlungskompetenzen zu unterscheiden. Wer Personal plant oder die eigene Qualifizierung bewertet, sollte die endgültigen gesetzlichen Regelungen und die konkreten Studien- und Ausbildungsinhalte abwarten. Insbesondere ist offen, welche Tätigkeiten künftig an welche Qualifikation gebunden wären.
Was jetzt zu beobachten ist
Derzeit liegt ein Referentenentwurf vor. Die genannten Änderungen sind damit als geplante Reform zu verstehen, nicht als bereits umgesetzte Vorgaben. Aus den verfügbaren Angaben ergeben sich auch keine konkreten Fristen für den Start der neuen Wege.
Für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind deshalb drei Punkte relevant: Bleibt die dreijährige Ausbildung in ihrer bisherigen Form bestehen? Wie werden Bachelorstudium und Berufsfachschulausbildung fachlich voneinander abgegrenzt? Und welche rechtlichen Befugnisse werden an die hochschulische Qualifikation geknüpft? Erst wenn diese Fragen im weiteren Gesetzgebungsverfahren beantwortet sind, lässt sich einschätzen, wie stark sich Zuständigkeiten und Qualifikationsprofile im Berufsalltag verändern.