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Physiotherapie-Reform: Was der neue Referentenentwurf für Praxen bringt

Nach Angaben von up unternehmen praxis hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Reform der Physiotherapieberufe vorgelegt.

Physiotherapie-Reform: Was der neue Referentenentwurf für Praxen bringt

Er soll das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1994 ablösen und sieht getrennte Berufsgesetze für Physiotherapie und medizinische Massagetherapie vor. Für Praxen und Ausbildungseinrichtungen lohnt sich ein genauer Blick: Der Entwurf betrifft auch Ausbildungswege und deren Finanzierung.

Zwei Berufsgesetze, mehrere Ausbildungswege

Der Entwurf zum Physiotherapieberufereformgesetz (PhyThBRefG) sieht laut up unternehmen praxis eine dreijährige berufsfachschulische Ausbildung zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeuten vor. Daneben soll ein duales Studium mit dem Abschluss Bachelor of Science möglich sein. Eine vollständige Akademisierung der Ausbildung ist demnach nicht vorgesehen; der Zugang zum Beruf soll weiterhin auch mit mittlerem Schulabschluss offenstehen.

Für die Praxis ist entscheidend, dass der Entwurf sowohl schulische als auch hochschulische Wege berücksichtigt. Welche konkreten Anforderungen für Einrichtungen gelten und wie die Ausbildung im Alltag organisiert werden soll, lässt sich aus den vorliegenden Angaben jedoch nicht vollständig ableiten. Der Referentenentwurf ist zudem noch kein geltendes Gesetz.

Was Praxen zur Finanzierung prüfen sollten

Der Entwurf sieht eine Ausbildungsvergütung ab 2028 vor. Nach den Angaben von up unternehmen praxis sollen Praxen, die praktische Ausbildung anbieten, dafür Pauschalen vom GKV-Spitzenverband erhalten. Diese sollen die Mehrkosten der praktischen Ausbildung und der Vergütung abdecken. Auch für die Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern ist eine eigene Pauschale vorgesehen.

Für Praxen, die künftig als Träger praktischer Ausbildung infrage kommen, sind damit vor allem die Bedingungen der Finanzierung und die Anforderungen an die Anleitung relevant. Konkrete Pauschalhöhen nennt das vorliegende Faktenmaterial nicht. Eine belastbare Kalkulation ist auf dieser Grundlage daher noch nicht möglich.

Was noch offen ist

Der Entwurf befasst sich mit Ausbildung und Finanzierung. Fragen der Versorgung, darunter Direktzugang, Blankoverordnung und Vergütung, regelt er laut Quelle nicht. Für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bedeutet das: Die Reform kann Ausbildungswege verändern, liefert aber keine abschließende Antwort darauf, wie sich Zuständigkeiten und Vergütungsmodelle in der Versorgung entwickeln.

Als nächster Schritt gilt es, den weiteren Gesetzgebungsprozess und die konkreten Regelungen zur Umsetzung zu verfolgen. Bis diese vorliegen, sollten Praxen die angekündigten Ausbildungs- und Finanzierungsmodelle als Vorschläge aus einem Referentenentwurf behandeln, nicht als bereits geltende Vorgaben.